Rechtslupe - Unverzüglich im Sinne von § 10 Abs. 3 Satz 3 BAföG, d.h. nicht auf schuldhaftem Zögern beruhend, ist das Verhalten eines Auszubildenden dann nicht mehr, wenn es eine rechtliche Obliegenheit verletzt und dem Auszubildenden vorwerfbar ist. mehr
Trending Articles
More Pages to Explore .....